PV-Komplettpaket

🔅 3 kwp Sonne Smart

blue sky with white clouds
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8 Module
ca. 3.000 kWh Jahreserzeugung

ab 6.000 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.

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inkl. Installation, Inbetriebnahme und Netzabwicklung.

🔅 5 kwp Sonne Small

🔅 8 kwp Sonne Medium

22 Module
ca. 10.000 kWh Jahreserzeugung

32 Module
ca. 15.000 kWh Jahreserzeugung

ab 9.000 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.

ab 13.000 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.

ab 15.500 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.

ab 20.500 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.

12 Module
ca. 5.000 kWh Jahreserzeugung

✅ 18 Module
ca. 8.000 kWh Jahreserzeugung

🔅 10 kwp Sonne Large

🔅 15 kwp Sonne XLarge

PV-Komplettpaket inkl. Speicher

🔅 3kwp + 5kwh Speicher

blue sky with white clouds
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8 Module
ca. 3.500 kWh Jahreserzeugung

ab 11.000 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.

blue sky with white clouds
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inkl. Installation, Inbetriebnahme und Netzabwicklung.

🔅 5kwp + 5kwh Speicher

🔅 10kwp + 10kwh Speicher

22 Module
ca. 10.000 kWh Jahreserzeugung

ab 14.000 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.

ab 20.500 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.

ab 22.500 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.

12 Module
ca. 5.000 kWh Jahreserzeugung

✅ 18 Module
ca. 8.000 kWh Jahreserzeugung

🔅 8kwp + 10kwh Speicher

Umsatzsteuerbefreiung von PV-Anlagen 2024-2025

Sparen Sie ab 1. Jänner 2024 die Umsatzsteuer (20%) auf Ihre Photovoltaik-Anlage. Wir erklären alle Voraussetzungen für die neue Umsatzsteuerbefreiung, welche Produkte begünstigt sind und die einfache Abwicklung. Die neue Regelung ersetzt das komplizierte Förderwesen für Private, Gemeinden und Vereine, die Steuerersparnis ziehen wir direkt bei der Rechnung ab.

Was sind die Voraussetzungen?

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Nullsteuer auf Ihre PV-Anlage sind:

- Die Engpassleistung darf insgesamt nicht mehr als 35kW (peak) betragen.

- Anlagenbetreiber*in ist auch Käufer*in der PV-Anlage.

- Keine Förderzusage der OeMAG/KPC (EAG Investzuschuss) bis 31.12.2023

- Anlage wird auf einem oder in der Nähe eines begünstigten Gebäude errichtet (Wohnzwecke, Nutzung einer KöR oder Nutzung für gemeinnützige, midltätige oder kirchliche Zwecke)

Das bedeutet: Die klassischen PV-Anlagen für Private aber auch für Gemeinden und Vereine profitieren ab 1.1.24 von der Senkung der Umsatzsteuer von 20 auf 0%.

Umwandeln von Förderzusage in USt.-Befreiung

Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, ist von der Umsatzsteuerbefreiung ausgeschlossen. Eine Doppelförderung durch Inanspruchnahme von Investitionsförderung und Umsatzsteuersenkung ist nicht möglich. Die ursprünglich beantragte und zugesagte Förderung wird nach Inbetriebnahme und Endabrechnung durch die OeMAG/KPC ausgezahlt.