PV-Komplettpaket
🔅 3 kwp Sonne Smart
✅ 8 Module
✅ ca. 3.000 kWh Jahreserzeugung
ab 6.000 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.
inkl. Installation, Inbetriebnahme und Netzabwicklung.
🔅 5 kwp Sonne Small
🔅 8 kwp Sonne Medium
✅ 22 Module
✅ ca. 10.000 kWh Jahreserzeugung
✅ 32 Module
✅ ca. 15.000 kWh Jahreserzeugung
ab 9.000 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.
ab 13.000 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.
ab 15.500 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.
ab 20.500 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.
✅ 12 Module
✅ ca. 5.000 kWh Jahreserzeugung
✅ 18 Module
✅ ca. 8.000 kWh Jahreserzeugung
🔅 10 kwp Sonne Large
🔅 15 kwp Sonne XLarge
PV-Komplettpaket inkl. Speicher
🔅 3kwp + 5kwh Speicher
✅ 8 Module
✅ ca. 3.500 kWh Jahreserzeugung
ab 11.000 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.
inkl. Installation, Inbetriebnahme und Netzabwicklung.
🔅 5kwp + 5kwh Speicher
🔅 10kwp + 10kwh Speicher
✅ 22 Module
✅ ca. 10.000 kWh Jahreserzeugung
ab 14.000 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.
ab 20.500 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.
ab 22.500 €
Alle Preise inkl. 0% Ust.
✅ 12 Module
✅ ca. 5.000 kWh Jahreserzeugung
✅ 18 Module
✅ ca. 8.000 kWh Jahreserzeugung
🔅 8kwp + 10kwh Speicher
Umsatzsteuerbefreiung von PV-Anlagen 2024-2025
Sparen Sie ab 1. Jänner 2024 die Umsatzsteuer (20%) auf Ihre Photovoltaik-Anlage. Wir erklären alle Voraussetzungen für die neue Umsatzsteuerbefreiung, welche Produkte begünstigt sind und die einfache Abwicklung. Die neue Regelung ersetzt das komplizierte Förderwesen für Private, Gemeinden und Vereine, die Steuerersparnis ziehen wir direkt bei der Rechnung ab.
Was sind die Voraussetzungen?
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Nullsteuer auf Ihre PV-Anlage sind:
- Die Engpassleistung darf insgesamt nicht mehr als 35kW (peak) betragen.
- Anlagenbetreiber*in ist auch Käufer*in der PV-Anlage.
- Keine Förderzusage der OeMAG/KPC (EAG Investzuschuss) bis 31.12.2023
- Anlage wird auf einem oder in der Nähe eines begünstigten Gebäude errichtet (Wohnzwecke, Nutzung einer KöR oder Nutzung für gemeinnützige, midltätige oder kirchliche Zwecke)
Das bedeutet: Die klassischen PV-Anlagen für Private aber auch für Gemeinden und Vereine profitieren ab 1.1.24 von der Senkung der Umsatzsteuer von 20 auf 0%.
Umwandeln von Förderzusage in USt.-Befreiung
Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, ist von der Umsatzsteuerbefreiung ausgeschlossen. Eine Doppelförderung durch Inanspruchnahme von Investitionsförderung und Umsatzsteuersenkung ist nicht möglich. Die ursprünglich beantragte und zugesagte Förderung wird nach Inbetriebnahme und Endabrechnung durch die OeMAG/KPC ausgezahlt.